Erbschein

Mit einem Erbschein können Sie sich gegenüber dem Grundbuchamt, gegenüber Banken, Versicherungen oder sonstigen Personen als Erbin oder Erbe legitimieren. Dies ist immer dann erforderlich, wenn kein oder nur ein eigenhändiges Testament existiert. Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie einen Erbschein beantragen möchten. Gerade in dringenden Fällen führt die Beantragung durch eine Notarin oder einen Notar in der Regel zu einer beschleunigten Erteilung durch das Amtsgericht.

Erfassen Sie gerne Ihre Daten über das zur Verfügung gestellte Formular.