Sind mehrere Erben zur Erbschaft berufen, müssen sie den Nachlass auseinandersetzen. Manchmal soll zum Beispiel ein Erbe eine Immobilie alleine übernehmen und zahlt die übrigen Miterben aus. Vorzubereiten ist dann ein Erbauseinandersetzungsvertrag. Wollen Sie einen solchen beauftragen, nutzen Sie gerne das zur Verfügung stehende Formular.
2025 Notarin Hanna Bamberger Bonn - Bad Godesberg