Patientenverfügung
Infolge Alter, Demenz oder schwerer Erkrankung können Patienten womöglich einen eigenen Willen nicht mehr frei bilden oder äußern. Möchten Sie für diesen Fall Vorsorge treffen, können Sie bereits vorab festlegen, welche Maßnahmen in diesem Fall greifen oder gerade nicht greifen sollen (Stichwort: lebensverlängernde Maßnahmen, künstliche Ernährung o.ä.). Entscheidungen am Lebensende sind schwerwiegende und höchstpersönliche Entscheidungen, für die es keine allgemeingültige Lösung gibt. Es empfiehlt sich ggf. ärztliche Beratung.
Aus notarieller Sicht stehen Ihnen zwei Wege offen: Sie können Ihre Patientenverfügung entweder auf Basis eines von mir übersandten Entwurfs erstellten oder Sie verwenden einen Vordruck Ihrer Wahl, unter dem ich dann lediglich Ihre Unterschrift beglaubige, aber ansonsten keine weitere Prüfung vornehme.