Übertragung von
Immobilien

Lebzeitige Übertragungen von Immobilien kommen aus verschiedenen Beweggründen in Betracht. Vorschnell sollte eine Schenkung nicht vorgenommen werden, da hier verschiedene steuerliche und rechtliche Aspekte miteinander abgewogen werden müssen. Um für Sie eine passgenaue Lösung zu finden und gewünschte Vorbehaltsrechte zu klären (z.B. ein Nießrauch- oder Rückübertragungsrecht), führe ich mit Ihnen in der Regel eine Vorbesprechung zu Ihrem Anliegen.

Vereinbaren Sie gerne einen Besprechungstermin und erfassen Sie hier Ihre Daten.